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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LMD – Facility & Technical Services
Inhaber: Lars Henrick Teubner
Kaiserswerther Straße 226
47259 Duisburg
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen LMD – Facility & Technical Services, nachfolgend „LMD“ genannt, und ihren Auftraggebern über Facility Services, Hausmeisterdienste, technische Objektbetreuung, Außenanlagenpflege, Winterdienst, Bautrocknung, Schadenskoordination sowie weitere vereinbarte Dienstleistungen.
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Auftraggeber können Unternehmer, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verbraucher sein.
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Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Entgegenstehende Geschäftsbedingungen gewerblicher Auftraggeber werden nur Vertragsbestandteil, soweit LMD ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
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Angebote von LMD sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige vertragliche Vereinbarung zustande.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag.
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Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
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Änderungen und zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Durchführung hinsichtlich Umfang und Vergütung abgestimmt. Ausnahmen gelten für Maßnahmen, die zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich und rechtlich zulässig sind.
§ 3 Durchführung der Leistungen
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LMD verpflichtet sich zur fachgerechten und sorgfältigen Durchführung der vereinbarten Leistungen.
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Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen.
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LMD ist berechtigt, geeignete und entsprechend qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht. LMD bleibt dabei für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen verantwortlich.
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Termine und Einsatzintervalle richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
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Zulassungs- oder qualifikationspflichtige Tätigkeiten werden ausschließlich durch hierzu berechtigte Fachunternehmen ausgeführt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarten Arbeiten erforderlichen Informationen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung.
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Er informiert LMD über erkennbare Gefahren, Besonderheiten des Objekts und vorhandene technische Einschränkungen, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind.
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Soweit erforderlich, ermöglicht der Auftraggeber den Zugang zu Strom- und Wasseranschlüssen sowie zu den vereinbarten Arbeitsbereichen.
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Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung werden den Vertragsparteien rechtzeitig mitgeteilt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Einzelvertrag.
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Leistungen können nach Stundenaufwand, Einzelauftrag, Monatspauschale oder individuell vereinbarten Abrechnungsmodellen vergütet werden.
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Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.
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Anfahrtskosten, Materialkosten, Entsorgungsgebühren und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart wurden oder sich aus einer rechtlich wirksamen Preisvereinbarung ergeben.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde und die Forderung fällig ist.
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Für wiederkehrende Leistungen können monatliche Abrechnungsintervalle vereinbart werden.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Zusätzliche Leistungen und Mehraufwand
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Werden während der Auftragsdurchführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, informiert LMD den Auftraggeber über den weiteren Leistungsbedarf.
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Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach entsprechender Beauftragung ausgeführt.
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Bei erheblichen Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang stimmen die Parteien das weitere Vorgehen miteinander ab.
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Gesetzliche Rechte und Pflichten bei notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben unberührt.
§ 7 Hausmeisterservice und Objektbetreuung
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Die vereinbarten Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen richten sich nach dem jeweiligen Leistungsverzeichnis.
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Hierzu können insbesondere regelmäßige Objektkontrollen, Mülltonnenservice, einfache Pflegearbeiten, Sichtkontrollen und organisatorische Dienstleistungen gehören.
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Die Übernahme gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen oder Betreiberpflichten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen.
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Die Durchführung von Objektkontrollen ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachverständige oder zugelassene Fachbetriebe.
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Festgestellte Auffälligkeiten und erkennbare Mängel werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen dokumentiert und weitergegeben.
§ 8 Grünpflege und Außenanlagen
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Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegearbeiten werden individuell vereinbart.
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Witterungsbedingte Anpassungen der Einsatzplanung sind zulässig, soweit dies für eine fachgerechte Leistungserbringung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarte Leistung nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
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Pflanzen, Bäume und Außenanlagen werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.
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Fachlich oder rechtlich besonders geregelte Arbeiten werden nur bei entsprechender Qualifikation und Berechtigung übernommen.
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Die Entsorgung anfallender Grünabfälle erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung.
§ 9 Winterdienst
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Winterdienstleistungen werden ausschließlich für die ausdrücklich vereinbarten Flächen und im vereinbarten zeitlichen und sachlichen Umfang übernommen.
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Die betroffenen Wege, Zufahrten, Zugänge und sonstigen Flächen werden in einer objektbezogenen Leistungsvereinbarung eindeutig festgelegt.
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Räum- und Streuarbeiten erfolgen entsprechend den geltenden örtlichen Vorschriften sowie den vereinbarten Einsatzanforderungen.
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Die Parteien vereinbaren insbesondere den Umfang der Wetterbeobachtung, die Einsatzzeiten, die zulässigen Streumittel, gegebenenfalls erforderliche Wiederholungseinsätze und die Dokumentation.
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Der Auftraggeber informiert LMD über besondere Gefahrenstellen und stellt die erforderlichen objektbezogenen Informationen bereit.
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Die Verantwortlichkeiten der Parteien für Verkehrssicherung, Organisation, Kontrolle und Ausführung richten sich nach der konkreten vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
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Gesetzliche Haftungspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Bautrocknung und Wasserschadenmanagement
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Umfang und Art der beauftragten Trocknungs- oder Koordinationsleistungen werden vor Beginn der Arbeiten vereinbart.
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Vor Durchführung einer technischen Bautrocknung sind die erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen, insbesondere der Zustand des betroffenen Bereichs, die Zugänglichkeit und die erforderliche Energieversorgung.
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Der Auftraggeber informiert LMD über bekannte Schäden, technische Risiken und weitere relevante Besonderheiten.
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Der Einsatz von Trocknungsgeräten sowie die Durchführung vereinbarter Kontroll- und Messmaßnahmen erfolgen nach fachlichen Erfordernissen und dem vereinbarten Leistungsumfang.
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Stromverbrauch, Gerätemiete, Aufstellung, Kontrolle und Abbau werden gemäß der vereinbarten Preisgestaltung berechnet.
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Die Dauer der Bautrocknung hängt unter anderem von der Durchfeuchtung, dem Bauteilaufbau, den Umgebungsbedingungen und dem eingesetzten Verfahren ab. Eine konkrete Trocknungsdauer oder ein bestimmter Trocknungserfolg wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
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Reparaturen an Trinkwasser-, Heizungs- oder Elektroanlagen sowie andere zulassungspflichtige Tätigkeiten erfolgen durch entsprechend berechtigte Fachbetriebe.
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Eine Regulierung durch eine Versicherung wird nicht garantiert. Unabhängig von einer möglichen Versicherungsleistung bleibt der jeweilige vertragliche Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit kein anderer Kostenschuldner wirksam vereinbart wurde.
§ 11 Notdienst und kurzfristige Einsätze
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Notdienstleistungen werden nur im Umfang der ausdrücklich angebotenen und vereinbarten Verfügbarkeit erbracht.
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Die Annahme einer Schadensmeldung begründet für sich genommen noch keine Zusage eines bestimmten Eintreff- oder Fertigstellungstermins.
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Zuschläge für Einsätze außerhalb regulärer Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen werden nur berechnet, wenn diese zuvor wirksam vereinbart wurden.
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Bei akuten Gefahrenlagen sind die zuständigen Rettungsdienste, Versorgungsunternehmen oder sonstigen Gefahrenabwehrstellen einzuschalten, soweit erforderlich.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
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Bei einmaligen Aufträgen endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistung und Abwicklung der daraus entstehenden Verpflichtungen.
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Bei wiederkehrenden Dienstleistungen ergeben sich Vertragsbeginn, Laufzeit und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
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Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Grenzen für Vertragslaufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Gesetzliche Kündigungsrechte bei Dienst- und Werkverträgen bleiben bestehen.
§ 13 Mängel und Beanstandungen
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Der Auftraggeber kann Beanstandungen zu ausgeführten Leistungen über die vereinbarten Kontaktwege mitteilen.
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LMD prüft Beanstandungen und nimmt erforderliche Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen vor.
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Bei werkvertraglichen Leistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Mängelrechte.
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Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 14 Haftung
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LMD haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von LMD, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet LMD ebenfalls unbeschränkt.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
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Können vereinbarte Leistungen aufgrund außergewöhnlicher, von der betroffenen Vertragspartei nicht zu vertretender Ereignisse vorübergehend nicht erbracht werden, informieren sich die Parteien hierüber unverzüglich, soweit dies möglich und zumutbar ist.
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Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen und gegebenenfalls erforderliche Ersatztermine ab.
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Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Verzug und Störung der Geschäftsgrundlage, bleiben unberührt.
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Für sicherheitsrelevante Leistungen, insbesondere Winterdienst, bleiben die konkret vereinbarten Organisations- und Verkehrssicherungspflichten maßgeblich.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Nähere Informationen enthält die auf unserer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
§ 17 Verbraucherrechte und Widerruf
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Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
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Soweit bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
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Ein Beginn der Leistung vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
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Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
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Für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Ein besonderer Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
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